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Bundesrat vertagt Kennzeichnung im Melderegister, vorerst kein "Sonderregister"

  • Autorenbild: Lizbeth
    Lizbeth
  • 19. Okt. 2025
  • 1 Min. Lesezeit
Frau hält Hand abweisend vor sich
Stopp, heute nicht!

Am 17. Oktober 2025 hätte der Bundesrat über die "Verordnung zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen" (BR-Drs. 419/1/25) beraten. Die Vorlage sah vor, Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen im Melderegister zu kennzeichnen und an weitere Behörden zu übermitteln. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch kurzfristig gestrichen, zu einer Abstimmung kam es somit nicht. Das Thema ist damit aber noch lange nicht erledigt, vorerst lediglich gestoppt.

Warum das wichtig ist: Fachverbände und Datenschützer*innen hatten vor den Risiken eines faktischen Registers für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen gewarnt. Eine dauerhafte Kennzeichnung früherer Einträge birgt das Risiko von Zwangsoutings und widerspricht dem Geist des Selbstbestimmungsgesetzes.

Ich habe die zuständigen Abgeordneten angeschrieben und um eine klare Position gebeten. Bislang gab es keine einzige Antwort, ein lautes Schweigen ausgerechnet dort, wo Haltung jetzt gefragt wäre.

Wie weiter? Die Verordnung für ein solches "Sonderregister" kann in veränderter Form wiederkommen. Für den Moment gilt: Aufmerksam bleiben, informieren, widersprechen und Betroffene unterstützen, deren Alltag von solchen Regelungen ganz real berührt wird.

Eure, Lizbeth

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