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Zwischen Fortschritt und Rückschritt – Warum das Selbstbestimmungsgesetz verteidigt werden muss

  • Autorenbild: Lizbeth
    Lizbeth
  • 20. Aug. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Okt. 2025

Anwalt mit Gesetzbuch
Gesetzestexte... haltbar wie das Papier, auf welchem diese gedruckt sind.

Ein Kommentar

Am 1. November 2024 trat in Deutschland endlich das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, ein Gesetz, das für viele trans*-, inter- und nicht-binäre (TIN*) Menschen ein längst überfälliger Schritt hin zu Würde und Selbstbestimmung war. Jahrzehntelang war die Änderung von Geschlechtseintrag und Vorname in Deutschland an entwürdigende, teure und verfassungswidrige Hürden geknüpft, "dank" des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1981. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen. Oder?

Weniger als ein halbes Jahr nach Inkrafttreten stand dieses Gesetz schon wieder zur Disposition.

CDU, CSU, AfD und das BSW instrumentalisierten das Gesetz im Bundestagswahlkampf 2025, um Angst, Fehlinformationen und gesellschaftliche Spaltung zu säen. Und das ausgerechnet auf dem Rücken einer ohnehin marginalisierten Gruppe. Dabei ist das Selbstbestimmungsgesetz kein radikaler Wurf, es ist ein moderater Kompromiss mit vielen Lücken. Umso alarmierender, dass selbst dieser Fortschritt nun massiv bedroht ist.

  • CDU, CSU:

    Wir schaffen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel wieder ab. Der Jugendschutz und das Erziehungsrecht der Eltern dürfen nicht untergraben werden. (Wahlprogramm 2025)

    Als Unionsfraktion treten wir für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens von transgeschlechtlichen Menschen ein. Bei Erwachsenen sollte es statt der bisherigen Gutachten zwei verpflichtende Beratungstermine im Abstand von mindestens drei Monaten geben, die von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. (Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel, 23. August 2023)


  • AfD

    Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wieder herstellen“ angekündigt. (Aufhebung des Selbstbestimmungsgesetzes, 11. September 2025)

    Die AfD prüft verfassungsrechtliche Schritte, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Kinder sind unser höchstes Gut, die Erziehungsrechte von Eltern haben unantastbar zu bleiben!“ (AfD prüft rechtliche Schritte, 23. August 2023)


  • BSW 

    Es ist wie immer bei der Ampel: Ideologie triumphiert über Realität. Das Geschlecht wird von einer biologischen Tatsache zu einer Frage der Gemütsverfassung. (Ihr Gesetz macht Eltern und Kinder zu Versuchskaninchen der Pharmaindustrie, 12. April 2024)

    In kulturellen Fragen, etwa zu sexuellen Minderheiten, bezieht das BSW konservative Positionen. (Auf dem Weg in die Opposition, 20. Februar 2025)


Was das SBGG wirklich leistet und was nicht

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es, den Geschlechtseintrag und die Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern; ohne Gutachten, ohne Gerichtsverfahren, ohne psychologische Bevormundung. Für viele bedeutet das: endlich ernst genommen zu werden. Endlich keine demütigenden Gutachten mehr, die die eigene Identität pathologisieren. Endlich keine Wartezeiten von Monaten bis Jahren.

Doch perfekt ist das Gesetz nicht:

  • Vorname und Geschlechtseintrag können nicht getrennt geändert werden, eine massive Hürde für viele nicht-binäre Menschen. (vgl. SBGG §2)

  • Das Abstammungsrecht ist weiterhin binär, Eltern können nur "Mutter" oder "Vater" sein. Eine rechtliche Anerkennung nicht-binärer Elternschaft fehlt.

  • Menschen mit "divers"-Eintrag sind weiterhin rechtlich unsichtbar, wenn es um Elternschaft geht, eine Form von Zwangsouting.

  • Das sogenannte Hausrecht erlaubt es Einrichtungen wie Frauenhäusern, trans Frauen auszuschließen, obwohl gerade sie Schutzräume dringend brauchen.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist also nicht das Ende des Kampfes; es ist nur ein Anfang. Doch dieser Anfang gerät gerade massiv ins Wanken.

Wahlkampf auf dem Rücken von Minderheiten

Wenige Monate vor der Bundestagswahl 2025 machten rechtskonservative und rechtsextreme Parteien gezielt Stimmung gegen das Selbstbestimmungsgesetz:

  • Die CDU/CSU forderten in ihrem Wahlprogramm explizit die Abschaffung des Selbstbestimmungsgesetzes. Begründet wird das mit angeblichem "Jugendschutz" und "Elternrechten", und das, obwohl das Gesetz genau hier klare Regelungen enthält: bis 14 entscheiden die Eltern, zwischen 14 und 18 Jahren können Kinder nur mit Beratung und Zustimmung selbst entscheiden.

  • Die AfD spricht offen von einem "Trans-Kult", "Frühsexualisierung" und "Genderideologie". Sie fordert die vollständige Rücknahme des Gesetzes, verbunden mit medizinischer Pflichtbegutachtung und faktischem Behandlungsverbot bis zur Volljährigkeit.

  • Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nutzt Narrative vom "Schutz der Frauen" und blendet dabei völlig aus, dass auch trans Frauen Schutz brauchen. Schutz vor Übergriffen, Ausgrenzung und Gewalt, die durch solche Wahlkampfrhetorik befeuert wird.

Es ist kein Zufall, dass das Selbstbestimmungsgesetz als Zielscheibe herhalten musste und weiterhin muss. Es ist ein Symbol. Für eine Gesellschaft, in der Vielfalt als Bedrohung empfunden wird. Für eine Politik, die nicht Lösungen, sondern Sündenböcke sucht.

Einzelfälle als Rechtfertigung für Misstrauen

Die Gegner:innen des Gesetzes führen immer wieder sogenannte "Missbrauchsfälle" an, wie den Fall des Neonazis Liebich, der seinen Geschlechtseintrag auf "weiblich" änderte. Was dabei untergeht: Das Gesetz enthält klare Regeln zur Missbrauchskontrolle (§ 11 Selbstbestimmungsgesetz). Die Einzelfallentscheidung über Haftanstalten, Schutzräume oder Dokumentenzugriffe bleibt bestehen. Es gibt keinen Automatismus, nur Panikmache.

Statt über tatsächliche Probleme zu reden, wie die fehlende rechtliche Absicherung nicht-binärer Eltern, wird über fiktive Gefahren diskutiert. Gefahren, die ausschließlich der rechten Rhetorik entspringen.

Die drohende Abschaffung ist ein in Rückschritt mit Ansage

Viele fragen sich: Kann das Gesetz wirklich wieder abgeschafft werden?

Die Antwort lautet: Ja.

Mit einer neuen parlamentarischen Mehrheit kann ein Gesetz außer Kraft gesetzt und durch ein neues ersetzt werden. Es reicht eine Koalition aus Union und BSW oder Schlimmeres.

Schon die bloße Ankündigung versetzt viele queere Menschen in Angst (vgl.: Koalitionsvertrag 2025, Zeilen 3319-3325). Termine werden vorgezogen, Bescheide gehetzt beantragt; aus Furcht, dass das Recht auf Selbstbestimmung schon bald wieder Geschichte sein könnte. Das Vertrauen in den Staat, in Sicherheit, in Gleichstellung erodiert mit jeder Debatte, die auf Lügen und Populismus aufbaut.

Was auf dem Spiel steht

Das Selbstbestimmungsgesetz ist kein Gender-Gag. Es ist ein Menschenrechtsgesetz. Es ist der Versuch, queeren Menschen dieselben Rechte zu geben wie cis Personen. Es ist die Reaktion auf Jahrzehnte von Ausgrenzung, psychischer Gewalt und rechtlicher Diskriminierung.

Eine Abschaffung wäre kein politisches Statement, sie wäre ein persönlicher Angriff auf jede Person, die sich mühsam durch dieses System gekämpft hat. Auf Jugendliche, die endlich ernst genommen werden. Auf Eltern, die ihre Kinder lieben, so wie sie sind. Auf alle, die auf ein Leben ohne Angst hoffen.

Was jetzt zählt

Wir dürfen uns nicht täuschen lassen: Das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht zu „liberal“, nicht zu „offen“. Es ist zu vorsichtig, zu binär, zu restriktiv und dennoch wird es zu einer großen Bedrohung aufgeblasen.

Wir müssen uns wehren. Aufklären. Informieren. Wählen. Denn wer trans Rechte angreift, greift uns alle an. Und wer das Selbstbestimmungsgesetz abschaffen will, will keine Debatte sondern Kontrolle.

Wir haben lange genug gewartet. Wir lassen uns nicht zurückwerfen.

Eure, Lizbeth

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