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Sichtbarkeit rettet Leben.

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Warum das geplante Sonderregister für trans* Personen gefährlich ist.

  • Autorenbild: Lizbeth
    Lizbeth
  • 16. Okt. 2025
  • 3 Min. Lesezeit
Überwachungskameras
Überwachung existiert bereits in unserem Alltag

Privatsphäre ist kein Luxus

Es klingt harmlos, fast bürokratisch: Ein Register, das die Änderung von Namen und Geschlechtseinträgen erfassen soll, um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Doch hinter dieser nüchternen Formulierung steckt ein gefährlicher Gedanke: Die Idee, dass der Staat Listen über queere Menschen führen darf. Und das ist nicht nur ein Rückschritt, sondern eine Bedrohung unserer Grundrechte.

Was ist geplant und warum ist das so problematisch

Das geplante Sonderregister, das im Bundesrat beraten werden soll, würde alle Personen erfassen, die ihren Geschlechtseintrag und Namen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern. Behörden könnten künftig Informationen darüber austauschen, wer trans*, inter* oder nichtbinär ist. Offiziell soll das der "Verwaltungsvereinfachung" dienen. Doch in der Praxis öffnet es Türen, die längst geschlossen bleiben sollten.

Schon die Vorstellung, dass der Staat zentral erfasst, wer einer bestimmten Minderheit angehört, weckt historische Erinnerungen, nicht nur bei trans* oder queeren Menschen. Listen, die Menschen nach Merkmalen sortieren, waren nie ein Instrument des Schutzes, sondern der Kontrolle. In Zeiten, in denen queeren Menschenrechte europaweit unter Druck stehen, ist ein solches Register ein Einfallstor für Missbrauch.

Privatsphäre als Menschenrecht

Das Recht auf Privatsphäre ist kein Komfort, sondern ein Grundrecht. Es schützt nicht nur unsere Daten, sondern unsere Würde. Gerade trans* Personen wissen, wie verletzlich der Moment sein kann, wenn Informationen über ihre Identität unkontrolliert weitergegeben werden. Ein versehentlicher Datenzugriff kann im Alltag bedeuten: Unfreiwilliges Outing, Diskriminierung, Gewalt oder Jobverlust.

Schon jetzt ist der Datenschutz in vielen Verwaltungsprozessen brüchig. Wie oft werden falsche Pronomen oder alte Namen verwendet, weil alte Datensätze nicht gelöscht oder falsch verknüpft wurden? Ein zentrales Register würde diese Risiken potenzieren. Die Idee, dass sensible Informationen dauerhaft und zentral gespeichert werden, widerspricht damit nicht nur dem Grundgedanken der DSGVO, sondern auch dem Vertrauen, das Bürger:innen gegenüber staatlichen Stellen haben müssen.

Vertrauen ist keine Einbahnstraße

Menschen vertrauen dem Staat ihre sensibelsten Daten an, weil sie darauf vertrauen, dass er sie schützt. Dieses Vertrauen wird mit jedem Register, das über Minderheiten geführt wird, ausgehöhlt. Besonders perfide: Das Register würde genau jene Personen betreffen, die ohnehin schon täglich um Akzeptanz kämpfen müssen. Es schafft also eine neue Form struktureller Ungleichheit. Cis Personen müssen nicht befürchten, dass ihr Personenstand irgendwo gesondert gespeichert oder nachverfolgt wird. Trans* Personen schon. Eine wunderbare Vorbereitung für das spätere Verfolgen dieser Personen.

Ein gefährlicher Trend

Was hier geschieht, reiht sich ein in eine internationale Entwicklung, die zutiefst beunruhigend ist. In Polen, Ungarn oder den USA werden queere Menschen zunehmend überwacht, registriert, ausgeschlossen. Dass Deutschland in dieselbe Richtung steuert, wenn auch in anderem Gewand, sollte uns aufrütteln. Denn Diskriminierung beginnt nicht mit Gewalt, sondern mit Datensätzen. Mit der Annahme, dass man "nur" erfassen will, "wer dazugehört". Mit der Rechtfertigung, dass es ja nur der Verwaltung diene.

Aus den Fehlern der Geschichte lernen

Deutschland kennt die Gefahren staatlicher Erfassung nur zu gut. Es ist kein Zufall, dass Datenschutz hierzulande besonders streng geregelt ist. Aus gutem Grund, weil das Sammeln personenbezogener Daten in der Vergangenheit zur Unterdrückung und Vernichtung von Menschenleben geführt hat. Ein Sonderregister für trans* Personen wäre ein Rückfall in eine Logik, die wir längst überwunden glaubten.

Wir fordern den Stopp des Sonderregisters

Wir fordern den sofortigen Stopp dieses Vorhabens. Es gibt keine Notwendigkeit, die personenbezogenen Daten von Menschen, die ihr Geschlecht oder ihren Namen ändern, in einem Sonderregister zu sammeln. Die bestehende Verwaltungsstruktur reicht aus, wenn sie ordentlich umgesetzt wird. Bereits jetzt ist eindeutig hinterlegt, wer wann welche Namen hatte und wann diese geändert wurden, sei es durch Heirat oder durch die Anwendung des SBGG. Was fehlt, ist nicht Kontrolle, sondern Vertrauen: In die Selbstbestimmung und die Privatsphäre der Menschen, die dieses Land ausmachen.

Es geht nicht um Bürokratie. Es geht um Freiheit. Und die beginnt dort, wo der Staat nicht alles wissen muss.

Eure, Lizbeth

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