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Namensänderung nach SBGG und warum mein Antrag abgelehnt wurde

  • Autorenbild: Lizbeth
    Lizbeth
  • 2. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Sept.

Aktenunterlagen und Papierkram
Papierkram

Vor einigen Wochen habe ich meinen Antrag auf Namensänderung nach dem Selbstbestimmungsgesetz gestellt. Mein Wunsch war es, meinen bisherigen Vornamen nicht komplett abzulegen, sondern ihn als Zweitnamen zu behalten. Für mich ist das ein wichtiger Schritt, um meine eigene Geschichte und Identität miteinander zu verbinden.

Doch nun kam die Antwort aus Potsdam: abgelehnt. Die Begründung: mein alter Vorname sei „nicht weiblich“ und könne daher nicht in der neuen Namensführung stehen. Ein Widerspruch, der mich zutiefst enttäuscht. Denn während man in Deutschland an starren Kategorien festhält, wird dieser Name beispielsweise in Israel ganz selbstverständlich auch Mädchen gegeben. Der Name steht regelmäßig in der Top-100-Liste der Mädchennamen.

Für mich zeigt diese Ablehnung vor allem eines: wie eng das deutsche System nach wie vor gedacht ist, selbst unter einem Gesetz, das eigentlich mehr Freiheit und Selbstbestimmung bringen sollte. Statt Vielfalt zu akzeptieren, wird an alten Schubladen festgehalten.

Ich frage mich: Muss wirklich ein Standesamt darüber entscheiden, welcher Name „weiblich genug“ ist? Oder wäre es nicht an der Zeit, die Selbstbestimmung auch beim Namen ernst zu nehmen? Gerade, wenn das Gesetz genau das verspricht!

Eure, Lizbeth

P.S.: Donnerstag nehme ich dann einen neuen Anlauf. 🥰

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