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Bayerischer Aktionsplan QUEER: Mehr Schaufenster als Schutz

  • Autorenbild: Lizbeth
    Lizbeth
  • vor 1 Tag
  • 5 Min. Lesezeit
Logo des Bayerischen Aktionsplan QUEER
Logo des Bayerischen Aktionsplan QUEER

Ein kritischer Blick auf das, was die Staatsregierung verspricht, was sie liefert und was sie verschweigt.

Es hat etwas Kafkaeskes, wenn eine Staatsregierung einen Aktionsplan zum Schutz von LSBTIQ-Personen vorlegt, deren Mitglieder öffentlich über "Genderideologie" wettern, transgeschlechtliche Jugendliche pathologisieren und queere Sichtbarkeit im öffentlichen Raum als Zumutung rahmen. Der Bayerische Aktionsplan QUEER, erschienen unter dem Motto "Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden.", ist ein solches Dokument: Es existiert im Widerspruch zu der politischen Praxis, aus der es entstanden ist.

Dieser Text nimmt den Aktionsplan beim Wort und fragt: Was tut dieses Papier wirklich? Was ist bloße Inszenierung? Und wo wird es konkret gefährlich?

Das Muster: Beschreiben, was schon läuft

Wer den Aktionsplan aufmerksam liest, merkt schnell, dass ein erheblicher Teil keine neuen Maßnahmen beschreibt, sondern bestehende Strukturen dokumentiert und nachträglich als Leistungen rahmt.

Die Kooperation zwischen der Generalstaatsanwaltschaft München und der Fachstelle "Strong!" für Online-Meldungen von Hate Speech läuft seit Oktober 2022. Der Beauftragte der Bayerischen Polizei gegen Hasskriminalität existiert seit Anfang 2023. Das Polizeifortbildungsangebot zum Thema Hasskriminalität ist seit Jahren im Aufbau. All das wird im Aktionsplan als Errungenschaft präsentiert, obwohl es der Aktionsplan selbst nicht hervorgebracht hat.

Das ist kein Zufall, sondern Strategie: Durch die Auflistung laufender Programme entsteht der Eindruck eines handlungsstarken Staates, ohne dass tatsächlich neue Verpflichtungen eingegangen werden. Der Aktionsplan wird zum Archiv des ohnehin Vorhandenen.

Die Finanzierungsklausel: Eine eingebaute Notausgangstür

Wer genau liest, stößt in der Einleitung auf einen unscheinbaren Satz, der das Dokument faktisch relativiert: "Die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Aktionsplans steht unter Finanzierungsvorbehalt."

"Einzelner Maßnahmen" ist hier die entscheidende Formulierung. Sie ist absichtlich unscharf. Welche Maßnahmen betroffen sind, bleibt offen. Dieser Vorbehalt gilt damit potenziell für alles, was nicht bereits läuft. Er macht den Aktionsplan zu einer Absichtserklärung ohne Selbstbindung.

Ein Aktionsplan, der seinen eigenen Geltungsbereich offenlässt, ist kein Aktionsplan. Es ist ein Wunschzettel mit Bearbeitungsvorbehalt.

Das Sprachproblem: Toleranz statt Gleichberechtigung

Der Aktionsplan bedient sich konsequent der Sprache der Toleranz. Bayern will LSBTIQ "schützen", "einbeziehen", "mitdenken". Die Staatsregierung "setzt sich für Toleranz ein".

Diese Sprache ist nicht neutral. Toleranz ist keine Anerkennung von Gleichheit, sondern die Gewährung von Duldung durch eine Mehrheit gegenüber einer Minderheit. Sie impliziert eine Hierarchie: Wer toleriert, ist in der Position der Macht. Wer toleriert wird, bleibt auf Wohlwollen angewiesen.

Das steht im Kontrast zum Grundgesetz, das der Aktionsplan selbst mehrfach zitiert: Art. 3 GG garantiert keine Toleranz, sondern Gleichheit. Der Aktionsplan hätte das aufgreifen können. Er tut es nicht, weil das eine andere Verpflichtungsebene bedeuten würde.

Kapitel V: Empfehlungen als Alibi

Das Kapitel zur Arbeitswelt ist das plastischste Beispiel für einen Plan, der so tut, als würde er handeln, ohne zu handeln.

Auf mehreren Seiten listet der Aktionsplan Empfehlungen für Arbeitgeber auf: LSBTIQ-freundliche Positionierung, Schulungen, vorurteilsfreie Bewerbungsverfahren, Schutz vor Mobbing. Die Sprache ist durchgehend im Konjunktiv oder im Modalverb: "können sich orientieren", "sollten prüfen", "wäre zu erwägen".

Das ist keine Politik. Das ist eine Broschüre. Die Staatsregierung als Arbeitgeberin taucht in diesem Kapitel nicht als handelnde Akteurin auf, die sich selbst bindet, sondern als Ratgeberin für andere. Eine CSU-geführte Staatsregierung, die intern kaum Diversity-Verpflichtungen trägt, erteilt Ratschläge über Inklusion am Arbeitsplatz, ohne eigene Rechenschaftspflicht zu benennen.

Kommunen und Wohlfahrtsverbände: Das Weiterschieben von Verantwortung

Kapitel III zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beschreibt die Absicht, Kommunen und Wohlfahrtsverbände bei "strategischen Überlegungen" zu LSBTIQ zu unterstützen. Als konkretes Ergebnis wird die Stadt Augsburg als Projektpartner für 2026 genannt.

Eine kreisfreie Stadt für ein Pilotprojekt, das noch nicht begonnen hat, als Errungenschaft eines bayernweiten Aktionsplans zu präsentieren, spricht für sich.

Das Grundmuster dieses Kapitels ist die Delegation ohne Verpflichtung: Der Freistaat "unterstützt" eigenverantwortliche Kommunen. Was das konkret heißt, wie viel Geld fließt, woran Erfolg gemessen wird, wer Rechenschaft schuldet, bleibt offen. Verantwortung wird weitergereicht, Kontrolle behalten.

Die größte Leerstelle: Trans* und Intergeschlechtlichkeit

Angesichts der politischen Realität in Bayern fällt auf, was der Aktionsplan nicht thematisiert.

Das Selbstbestimmungsgesetz, das trans* und nicht-binären Personen die eigenständige Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag ermöglicht, ist Bundesrecht. Bayern hat an seiner Entstehung aktiv gebremst. Im Aktionsplan taucht das Gesetz nur im Kontext eines einzelnen Arbeitgeber-Hinweises auf ("Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes berücksichtigen"), nicht als politischer Bezugspunkt.

Transfeindliche Rhetorik aus Reihen der bayerischen Koalitionspartner, öffentliche Aussagen von CSU-Politikerinnen und -Politikern zur Geschlechteridentität, die Debatte um die Versorgung trans* Jugendlicher: nichts davon kommt vor. Der Aktionsplan tut so, als existierten diese politischen Spannungen nicht, als käme Diskriminierung von LSBTIQ nur aus der extremen Rechten oder aus dem Islamismus.

Das ist keine Auslassung aus Versehen. Es ist die ideologische Grundbedingung, unter der dieser Aktionsplan überhaupt möglich war: Er darf die eigene Partei nicht benennen.

Das Verfassungsschutzkapitel: Wenn der Schutzplan selbst diskriminiert

Einer der problematischsten Abschnitte findet sich unter Punkt I.9e, in dem der bayerische Verfassungsschutz zur LSBTIQ-Feindlichkeit berichtet. Dort wird ausführlich islamistische "Schwesterngruppen-Agitation" beschrieben, namentlich eine Influencerin erwähnt und das neue Auftreten von Frauen im Islamismus als aktuelle Entwicklung hervorgehoben.

Das wäre für sich genommen noch kein Problem. Es wird problematisch durch das, was fehlt: Eine vergleichbar konkrete und namentliche Behandlung rechtsextremer Akteure sucht man vergebens, obwohl der Aktionsplan selbst an anderen Stellen festhält, dass Rechtsextremismus die quantitativ bedeutsamere Quelle queerer Feindlichkeit in Deutschland ist.

Das Ergebnis ist eine Schieflage: Muslimische Gemeinschaften und Migrantenmilieus erscheinen als das plastische Gesicht queerfeindlicher Gewalt, während die rechtsextreme Bedrohung struktureller beschrieben und weniger personalisiert wird. Das bedient eine politische Erzählung, die in Bayern nicht zufällig Konjunktur hat.

Schutz vor Diskriminierung, der selbst diskriminierende Projektionsmuster reproduziert, ist kein Fortschritt.

Die gefährlichste Leerstelle: Geflüchtete LSBTIQ

Kapitel I.11 zum Umgang mit geflüchteten LSBTIQ in ANKER- und Gemeinschaftsunterkünften enthält eine bemerkenswert ehrliche Passage. Das Schutzkonzept sei, so der Aktionsplan wörtlich, "bewusst sehr allgemein gehalten", um den Regierungen "möglichst viel Gestaltungsspielraum" zu lassen.

Im selben Absatz räumt das Dokument die eigenen Mängel ein: Es fehlen klare Definitionen von Schutzbedarfen, verbindliche Standards, Kriterien zur Bedarfsfeststellung und ein Monitoring. Diese Defizite werden als Verbesserungsvorschläge formuliert, ohne Zeitplan, Verbindlichkeit oder Finanzierungszusage.

Für eine der verletzlichsten Gruppen überhaupt, geflüchtete LSBTIQ, die sowohl im Herkunftsland als auch in den Unterkünften Gewalt erfahren können, bedeutet das: Der Schutz hängt von der Bereitschaft der zuständigen Regierung vor Ort ab. Es gibt bayernweit nur drei Beratungsstellen für diese Gruppe. Auch dieser Mangel wird benannt, nicht behoben.

Einen Schutzanspruch zu formulieren und gleichzeitig die Instrumente zu seiner Durchsetzung offenzulassen, ist keine Fürsorge. Es ist die Simulation von Fürsorge.

Fazit: Ein Dokument für das Schaufenster

Der Bayerische Aktionsplan QUEER ist kein schlechtes Dokument. Er enthält operative Strukturen, die tatsächlich funktionieren, benennt reale Problemlagen und lässt an einigen Stellen bemerkenswerte institutionelle Ehrlichkeit erkennen.

Aber er ist in einem Kontext entstanden, der seinen Möglichkeiten enge Grenzen setzt: Eine Staatsregierung, die einen Teil der beschriebenen Diskriminierung selbst politisch mitverantwortet, kann keinen strukturellen Aktionsplan formulieren. Die Staatsregierung kann nur einen symbolischen Aktionsplan formulieren.

Das ist, was dieser Aktionsplan ist: ein politisches Signal, das nach innen zeigt ("wir sind nicht homophob") und nach außen wenig verpflichtet. Die LSBTIQ-Community in Bayern erhält sorgfältig kuratierte Sichtbarkeit in einem Regierungsdokument. Was sie braucht, sind einklagbare Rechte, eine ausreichend finanzierte Beratungsinfrastruktur und eine Staatsregierung, die nicht mit der einen Hand Schutz verspricht und mit der anderen durch Rhetorik und Gesetzgebungsinitiativen Unsicherheit produziert.

Bis dahin bleibt der Aktionsplan das, was er bei näherer Betrachtung ist: eine gut formatierte Absichtserklärung mit eingebautem Verfallsdatum.

Grundlage dieses Textes ist der Bayerische Aktionsplan QUEER der Bayerischen Staatsregierung, herausgegeben 2025/2026.

Eure, Lizbeth

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