Das I ist kein Anhängsel: Warum queere Solidarität auch intergeschlechtliche Menschen einschließen muss
- Lizbeth

- 5. Aug.
- 9 Min. Lesezeit

LGBTQIA*. Eine Buchstabenfolge, die im Laufe der Jahre immer länger geworden ist. Jeder Buchstabe soll Menschen sichtbar machen, deren Körper, Identität oder Begehren nicht den gesellschaftlichen Erwartungen entsprechen. Doch Sichtbarkeit entsteht nicht automatisch dadurch, dass ein weiterer Buchstabe ergänzt wird.
Das gilt besonders für das I, das für intergeschlechtliche oder intersex Menschen steht. Es taucht inzwischen in vielen Selbstbezeichnungen queerer Organisationen auf. Trotzdem bleiben die konkreten Erfahrungen und politischen Forderungen intergeschlechtlicher Menschen häufig unsichtbar. Manchmal wirkt das I weniger wie ein tatsächliches Bekenntnis zur Solidarität und mehr wie ein Zusatz, der Vollständigkeit signalisieren soll.
Dabei lohnt es sich, genauer hinzusehen. Denn die Beziehung zwischen der Intersex-Bewegung und lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und queeren Bewegungen war lange keineswegs selbstverständlich. Sie ist bis heute komplex. Gerade deshalb kann sie uns viel darüber erzählen, was Solidarität innerhalb einer vielfältigen Community bedeuten sollte.
Intergeschlechtlichkeit ist keine sexuelle Orientierung
Intergeschlechtliche Menschen werden mit körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren, die nicht den medizinischen oder gesellschaftlichen Vorstellungen eindeutig männlicher oder weiblicher Körper entsprechen. Das kann die Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen, inneren Geschlechtsorgane oder äußeren Genitalien betreffen. Manche Variationen werden bereits bei der Geburt erkannt, andere erst während der Pubertät oder im Erwachsenenalter. Einige bleiben ein Leben lang unentdeckt.1
Intergeschlechtlichkeit sagt zunächst nichts darüber aus, ob ein Mensch eine Frau, ein Mann oder nichtbinär ist. Sie sagt ebenso wenig darüber aus, ob jemand heterosexuell, lesbisch, schwul, bisexuell, asexuell oder queer lebt. OII Europe weist ausdrücklich darauf hin, dass zwischen den Geschlechtsmerkmalen eines Menschen, seiner Geschlechtsidentität und seiner sexuellen Orientierung kein zwingender Zusammenhang besteht.2
Ein intergeschlechtlicher Mensch kann cis und heterosexuell sein und sich deshalb überhaupt nicht als queer verstehen. Ein anderer Mensch kann intergeschlechtlich und gleichzeitig trans, nichtbinär, lesbisch, schwul oder bisexuell sein. Manche verwenden Intergeschlechtlichkeit als Teil ihrer Identität. Andere sprechen lieber von einer bestimmten körperlichen Variation oder medizinischen Diagnose und lehnen den Begriff intersex für sich ab.
Schon deshalb wäre es falsch, von einer einheitlichen Intersex-Community zu sprechen, die sich geschlossen für oder gegen eine Zugehörigkeit zur queeren Community entschieden hätte. Es gab und gibt sehr unterschiedliche Positionen. Historisch lässt sich jedoch erklären, warum viele intergeschlechtliche Menschen und ihre Selbstvertretungen zunächst andere politische Wege gingen.
Eine Bewegung mit einem anderen Ausgangspunkt
Lesbische und schwule Bewegungen organisierten sich vor allem gegen die Kriminalisierung und gesellschaftliche Ächtung gleichgeschlechtlicher Beziehungen. Trans Bewegungen kämpften gegen die Pathologisierung ihrer Identität, gegen staatliche Fremdbestimmung und für die rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts.
Die moderne Intersex-Bewegung entstand dagegen wesentlich aus dem Widerstand gegen medizinische Gewalt, Geheimhaltung und die Verfügungsgewalt über die Körper von Kindern.
Seit dem späten 19. Jahrhundert beanspruchte die Medizin zunehmend die Autorität darüber, intergeschlechtliche Körper zu klassifizieren. Im 20. Jahrhundert setzte sich die Vorstellung durch, Kinder müssten möglichst früh eindeutig einem von zwei Geschlechtern zugeordnet werden. Besonders einflussreich war seit den 1950er Jahren das sogenannte optimal gender of rearing Modell, das auf den Sexualwissenschaftler John Money zurückgeht. Operationen, hormonelle Behandlungen, psychologische Kontrolle und eine streng geschlechtsspezifische Erziehung sollten Körper und Verhalten an das zugewiesene Geschlecht anpassen.3
Viele Eingriffe waren nicht notwendig, um eine akute Erkrankung zu behandeln oder das Leben eines Kindes zu retten. Sie sollten vor allem einen Körper herstellen, der den sozialen Erwartungen an einen Mädchen- oder Jungenkörper entsprach. Über die tatsächlichen Behandlungen wurde gegenüber den betroffenen Kindern häufig geschwiegen. Manche erfuhren erst Jahrzehnte später, welche Eingriffe an ihnen vorgenommen worden waren. Andere bekamen nie vollständigen Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen.
Diese Politik der Geheimhaltung erschwerte auch die Bildung einer Community. Wer glaubt, mit dem eigenen Körper vollkommen allein zu sein, kann nur schwer andere Menschen mit ähnlichen Erfahrungen finden. Erst seit den 1990er Jahren begannen intergeschlechtliche Menschen international verstärkt, öffentlich über diese Erfahrungen zu sprechen und eigene Organisationen aufzubauen. Dafür mussten sie nicht nur medizinische Institutionen herausfordern, sondern auch Scham, Isolation und die eigene Pathologisierung überwinden.4
Die zentrale politische Frage lautete daher zunächst nicht: Wer darf wen lieben? Sie lautete: Wer darf über meinen Körper entscheiden?
Warum die Distanz zu queeren Bewegungen verständlich war
Aus diesen unterschiedlichen Ausgangspunkten entstanden auch unterschiedliche Prioritäten. Intergeschlechtliche Menschen kämpften vor allem für körperliche Unversehrtheit, umfassende Aufklärung, Zugang zu den eigenen Krankenakten, eine nicht pathologisierende Gesundheitsversorgung und das Ende nicht notwendiger Eingriffe ohne persönliche Einwilligung.
Nicht alle fühlten sich durch lesbische, schwule oder trans politische Forderungen vertreten. Manche wollten ihre körperliche Situation gerade nicht als Frage einer queeren Identität verstanden wissen. Wer als cisgeschlechtlicher und heterosexueller Mensch lebt, erkennt sich möglicherweise nicht in einer Bewegung wieder, die öffentlich vor allem über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität spricht.
Hinzu kam eine weitere problematische Erfahrung. Intergeschlechtliche Körper wurden innerhalb queerer Theorie und Geschlechterforschung häufig als Beleg dafür verwendet, dass die binäre Einteilung in männlich und weiblich nicht so eindeutig ist, wie sie gesellschaftlich erscheint. Einige Inter-Aktivist:innen kritisierten diese Verwendung ihrer Körper als theoretisches Argument. Sie empfanden es als Aneignung, wenn über die symbolische Bedeutung von Intergeschlechtlichkeit gesprochen wurde, während die tatsächliche medizinische Gewalt gegen intergeschlechtliche Menschen kaum Beachtung fand.5
Diese Kritik ist berechtigt. Intergeschlechtliche Menschen existieren nicht, um in Debatten über Geschlecht als Anschauungsmaterial zu dienen. Ihre Körper sind keine Metaphern. Ihre Erfahrungen dürfen weder von der Wissenschaft noch von queeren Bewegungen instrumentalisiert werden.
Auch das bloße Hinzufügen des I zu einer Abkürzung kann zur Vereinnahmung werden, wenn intergeschlechtliche Menschen in den betreffenden Organisationen keine Stimme, keine Ressourcen und keine Entscheidungsmacht erhalten. Ein Buchstabe allein beendet keine Operationen. Er schafft keine unabhängige Beratung für Eltern. Er sorgt nicht dafür, dass medizinisches Personal geschult wird. Er schützt niemanden vor Diskriminierung.
Gemeinsame Strukturen, unterschiedliche Erfahrungen
Trotzdem gibt es gute Gründe für ein solidarisches Bündnis. Denn hinter der Diskriminierung lesbischer, schwuler, bisexueller, trans, nichtbinärer und intergeschlechtlicher Menschen stehen häufig dieselben gesellschaftlichen Vorstellungen.
Es ist die Erwartung, dass es ausschließlich zwei klar voneinander getrennte körperliche Geschlechter gebe. Dass aus einem bestimmten Körper automatisch eine feste, wahlfreie Identität, ein bestimmtes Verhalten und ein bestimmtes Begehren folgen müsse. Dass Abweichungen korrigiert, verborgen oder bekämpft werden dürften.
Diese Vorstellungen wirken auf unterschiedliche Weise. Bei intergeschlechtlichen Kindern können sie zu nicht notwendigen medizinischen Eingriffen führen. Bei trans Menschen dienen sie als Begründung dafür, ihre Identität infrage zu stellen und ihnen selbstbestimmte medizinische Versorgung zu verweigern. Lesbische, schwule und bisexuelle Menschen erleben sie als Forderung, Beziehungen ausschließlich nach einem heterosexuellen Modell zu führen.
Die Erfahrungen sind nicht gleich. Aber die Norm, die sie hervorbringt, ist eng miteinander verwandt.
Genau an diesem Punkt kann Solidarität entstehen. Sie verlangt nicht, dass alle Menschen dieselbe Identität teilen oder sich unter demselben Begriff zuhause fühlen. Sie verlangt, dass wir erkennen, wenn die Freiheit einer Gruppe angegriffen wird, weil ihre Existenz gesellschaftliche Vorstellungen von Körper, Geschlecht oder Begehren infrage stellt.
Solidarität bedeutet nicht Eingemeindung
Intergeschlechtliche Menschen müssen nicht queer sein, damit queere Menschen für ihre Rechte eintreten. Solidarität darf nicht an die Bedingung geknüpft werden, dass jemand sich unserer Community zugehörig fühlt.
Das I in LGBTQIA* sollte deshalb keine Behauptung über die Identität aller intergeschlechtlichen Menschen sein. Es sollte ein Versprechen sein. Das Versprechen, intergeschlechtliche Menschen nicht allein zu lassen, wenn ihre körperliche Selbstbestimmung verletzt wird. Das Versprechen, ihre eigenständige Bewegung anzuerkennen und ihre politischen Forderungen nicht hinter allgemeineren Aussagen über Vielfalt verschwinden zu lassen.
Dazu gehört, intergeschlechtliche Organisationen nicht nur einzuladen, wenn eine Veranstaltung besonders vielfältig wirken soll. Ihre Expertise muss bereits bei der Planung, politischen Positionierung und Verteilung von Mitteln berücksichtigt werden. Projekte von und für intergeschlechtliche Menschen benötigen eine verlässliche Finanzierung. Über Intergeschlechtlichkeit sollte nicht gesprochen werden, ohne intergeschlechtliche Stimmen einzubeziehen.
Ebenso wichtig ist eine präzise Sprache. Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsmerkmalen ist nicht automatisch durch Regelungen gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität abgedeckt. OII Europe empfiehlt deshalb, Geschlechtsmerkmale ausdrücklich als eigenen Schutzgrund zu benennen. Aus SOGI, also sexual orientation and gender identity, wird dadurch SOGIESC: sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Ausdruck sowie Geschlechtsmerkmale.2
Diese Genauigkeit ist keine unnötige Erweiterung einer ohnehin langen Abkürzung. Sie entscheidet darüber, ob die konkrete Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen überhaupt erkannt und rechtlich erfasst wird. Bislang haben nur wenige europäische Staaten, darunter Malta, Portugal und Griechenland, Geschlechtsmerkmale ausdrücklich als eigenständigen Diskriminierungsgrund verankert.6
Fortschritte, die nicht ausreichen
In Deutschland hat der Bundestag am 25. März 2021 das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschlossen. Damit wurde der neue Paragraph 1631e in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Er untersagt Sorgeberechtigten grundsätzlich, in eine Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes einzuwilligen, die allein in der Absicht erfolgt, dessen körperliches Erscheinungsbild an das männliche oder weibliche Geschlecht anzugleichen. Bei anderen operativen Eingriffen an den Geschlechtsmerkmalen muss zusätzlich ein Familiengericht prüfen, ob der Eingriff dem Kindeswohl entspricht. Das Gesetz trat am 25. Mai 2021 in Kraft.7
Das war ein wichtiger Schritt. Intergeschlechtliche Menschen e. V. kritisiert jedoch weiterhin Schutzlücken. Weil sich das Gesetz eng an medizinische Begrifflichkeiten und die jeweils gültige Behandlungsleitlinie anlehnt, können Kinder aus dem Schutzbereich herausfallen, sobald sich diagnostische Kategorien verändern. Der Verein fordert deshalb eine umfassende Evaluation und eine Präzisierung von Paragraf 1631e BGB, die auch mögliche Umgehungsmöglichkeiten schließt.8
Auch auf europäischer Ebene hat sich seit der ursprünglichen Fassung dieses Beitrags einiges bewegt. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte veröffentlichte im September 2025 den Bericht Being intersex in the EU, der auf Angaben von 1920 intergeschlechtlichen Menschen aus 30 europäischen Ländern beruht. Die Ergebnisse sind alarmierend. 15% der Befragten gaben an, im Jahr vor der Befragung körperlich oder sexuell angegriffen worden zu sein. 34% hatten in den vorangegangenen fünf Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, ein Anstieg von zwölf Prozentpunkten gegenüber der vorherigen Erhebung von 2019. Neununddreißig Prozent berichteten von Zwangsbehandlungen im Sinne sogenannter Konversionspraktiken, deutlich mehr als der Durchschnitt anderer befragter LGBTQIA*-Gruppen. Und mehr als jede zweite befragte Person, siebenundfünfzig Prozent, gab an, ohne eigene Einwilligung an den Geschlechtsmerkmalen operiert worden zu sein.9
Im Oktober 2025 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarats einstimmig die Empfehlung CM/Rec(2025)7 zu gleichen Rechten für intergeschlechtliche Menschen. Es handelt sich um das erste umfassende internationale Rechtsinstrument, das ausschließlich den Menschenrechten intergeschlechtlicher Personen gewidmet ist. Die Empfehlung fordert die 46 Mitgliedstaaten des Europarats unter anderem auf, nicht notwendige medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern bis zu deren eigener Entscheidungsfähigkeit aufzuschieben. Sie sollen auch einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung sicherstellen und Gewalt, Diskriminierung sowie Ausgrenzung intergeschlechtlicher Menschen in allen Lebensbereichen entgegenwirken. Offiziell vorgestellt wurde die Empfehlung am 27. Oktober 2025 in Straßburg, dem Internationalen Tag der Intergeschlechtlichkeit.10
Die Zahlen und die neue europäische Empfehlung zeigen zweierlei zugleich. Politischer Fortschritt ist möglich, wenn intergeschlechtliche Organisationen ihn über Jahre erkämpfen. Und ein Buchstabe allein bewirkt nichts. Sichtbarkeit muss sich in politischem Handeln, rechtlichem Schutz und tatsächlicher Unterstützung niederschlagen, und selbst dort, wo Gesetze bereits existieren, bleibt ihre konsequente Umsetzung eine offene Aufgabe.
Was das für uns als queere Community bedeutet
Gerade als trans Frau weiß ich, wie verletzend es ist, wenn andere Menschen die eigene Existenz zu einer theoretischen Debatte erklären. Ich weiß, was es bedeutet, wenn über Körper, medizinische Versorgung und Selbstbestimmung gesprochen wird, als wären die betroffenen Menschen selbst nur eine Randnotiz.
Das darf uns nicht davon abhalten, die Unterschiede zwischen trans und intergeschlechtlichen Erfahrungen klar zu benennen. Im Gegenteil. Echte Solidarität beginnt dort, wo wir nicht versuchen, andere Erfahrungen in unsere eigenen Kategorien zu pressen.
Wir müssen intergeschlechtlichen Menschen zuhören, auch wenn sie sich nicht als queer verstehen. Wir müssen ihre Forderungen unterstützen, ohne sie für unsere eigenen politischen Argumente zu benutzen. Und wir müssen akzeptieren, dass manche intergeschlechtliche Menschen das I in LGBTQIA* als Heimat empfinden, während andere darin vor allem ein strategisches Bündnis oder gar keine persönliche Zugehörigkeit sehen.
Keine dieser Positionen nimmt uns die Verantwortung, für ihre Menschenrechte einzustehen.
Ein Buchstabe als Verpflichtung
Die Stärke queerer Bewegungen lag nie darin, dass alle ihre Mitglieder dieselben Erfahrungen gemacht haben. Sie lag darin, dass Menschen gelernt haben, gemeinsam gegen Normen zu kämpfen, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben verweigern.
Solidarität bedeutet dabei mehr als gegenseitige Sichtbarkeit. Sie zeigt sich besonders dann, wenn eine Forderung uns selbst nicht unmittelbar betrifft. Wenn cis-geschlechtliche queere Menschen für trans Rechte eintreten. Wenn Menschen ohne Behinderung für Barrierefreiheit kämpfen. Wenn endogeschlechtliche (also nicht intergeschlechtlich) Menschen das Recht intergeschlechtlicher Kinder auf körperliche Unversehrtheit verteidigen.
Das I in LGBTQIA* darf deshalb kein dekorativer Buchstabe sein. Es muss uns daran erinnern, dass intergeschlechtliche Menschen zu lange medizinischer Fremdbestimmung, Geheimhaltung und gesellschaftlicher Unsichtbarkeit ausgesetzt waren.
Ob sich ein einzelner intergeschlechtlicher Mensch als Teil der queeren Community versteht, entscheidet allein diese Person. Ob wir als queere Bewegung für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen eintreten, sollte dagegen nicht zur Disposition stehen.
Denn Solidarität beginnt nicht mit Gleichheit. Sie beginnt mit dem Entschluss, einander nicht allein zu lassen.
Eure, Lizbeth
Quellen
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights: Intersex people
OII Europe und ILGA-Europe: Standing up for the human rights of intersex people: How can you help?, 2015.
Intersex Society of North America: What's the history behind the intersex rights movement?. Historisches Archiv, seit 2008 nicht mehr aktualisiert.
OII Europe und ILGA-Europe: Standing up for the human rights of intersex people: How can you help?, insbesondere Vorwort und Kapitel zur Situation intergeschlechtlicher Menschen in Europa.
Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung Berlin: Dazwischen? Historische Forschung zu Intergeschlechtlichkeit und ihre Perspektiven, 2024.
ILGA-Europe: Protecting Intersex People in Europe, Toolkit für Gesetzgeberinnen und politische Entscheidungsträgerinnen.
Deutscher Bundestag: Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschlossen, 25. März 2021. Gesetzestext: Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, § 1631e BGB.
Intergeschlechtliche Menschen e. V.: Stellungnahme zum Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, 2022. Regelungsvorhaben im Lobbyregister des Deutschen Bundestags: Verbesserung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: Being intersex in the EU, 17. September 2025.
Council of Europe, Committee of Ministers: Recommendation CM/Rec(2025)7 on Equal Rights for Intersex Persons, verabschiedet am 7. Oktober 2025, vorgestellt am 27. Oktober 2025 in Straßburg.




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